Gewährleistungsbürgschaft Metallhandwerk

Die Sachmängelhaftung in Werkverträgen im Metallhandwerk besagt Folgendes: Der Hersteller bzw. Auftragnehmer hat die Pflicht, dem Auftraggeber das Werk ohne Sachmängel bereitzustellen, andernfalls ist er zur Behebung der Mängel verpflichtet. Die Kosten hierfür hat der Auftragnehmer zu tragen. Diese Nacherfüllungspflicht gilt nach Abnahme des Werkes durch den Auftraggeber bis zum Ende der Gewährleistungsfrist für Sachmängel. Diese läuft je nach Vertragsgrundlage in der Regel zwischen zwei und fünf Jahre.

Sicherheiten müssen gestellt werden

Da die Gefahr besteht, dass der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Mängelbeseitigung aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit nicht gerecht werden kann, ist es im Metallhandwerk üblich, von Seiten des Auftraggebers einen Teil der Vergütung einzubehalten, bis die Verjährungsfrist von Sachmängeln abläuft. Diese Sicherheitseinbehalte von meist 5% der Auftragssumme sind für den Auftragnehmer jedoch nachteilig, da sie seinen Finanzspielraum einschränken.

Sicherheit durch Gewährleistungsbürgschaft

Eine sinnvolle Alternative zu einem für den Auftragnehmer ungünstigen Sicherheitseinbehalt ist die Gewährleistungsbürgschaft für das Metallhandwerk. Bei dieser Form der Bürgschaft tritt der Bürge, meist eine Versicherungsgesellschaft oder ein Kreditinstitut, im Fall der Insolvenz des Auftragnehmers für die Nacherfüllungspflicht ein. Die Bürgschaftsurkunde wird an den Auftraggeber übergeben, der dann den Sicherheitseinbehalt auszahlt. Die Bürgschaftsurkunde berechtigt den Auftraggeber dazu, im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Herstellers, die Kosten für die Beseitigung etwaiger Mängel, die innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten, von dem Bürgen einzufordern. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ist die Urkunde dem Bürgen wieder auszuhändigen. Für den Auftragnehmer ist die Gewährleistungsbürgschaft insofern vorteilhaft, als er bereits bei Abgabe des Werkes über die volle Summe der Auftragsrechnung verfügen kann.

Bürgschaftsversicherung bringt Vorteile

Als Bürge tritt bei der Gewährleistungsbürgschaft meist ein Versicherungsunternehmen oder ein Kreditinstitut ein. Um eine Gewährleistungsbürgschaft im Metallhandwerk zu erhalten, muss der Bürgschaftsnehmer dem Bürgen Sicherheiten bieten. Sind die erforderlichen Sicherheiten sehr hoch, was häufig bei Bankbürgschaften der Fall ist, ist die Zweckmäßigkeit der Gewährleistungsbürgschaft eingeschränkt, da die geforderten Sicherheiten wiederum die Liquidität einschränken. Aus diesem Grund raten Experten in der Regel dazu, eine Bürgschaft über eine Versicherung abzuschließen, da Versicherungsinstitute meist nur geringe und unter Umständen gar keine Sicherheiten fordern. Darüber hinaus wirkt sich eine Kautionsversicherung als Bürgschaft nicht negativ auf das Rating bzw. die Kreditlinie des Unternehmens aus.

 

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