Ihr Gewährleistungsbürgschaft Vergleich

 

  • schnell
  • einfach
  • kostenlos

Sicherheitseinbehalt ablösen

Sicherheitseinbehalte durch den Auftraggeber sind in vielen Branchen üblich. Das Einbehalten von in der Regel fünf Prozent des Werklohns dient als Absicherung gegen etwaige Sachmängel. Da Sicherheitseinbehalte erst nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sachmängel, also erst nach bis zu fünf Jahren, ausgezahlt werden, stellen sie eine Einschränkung der Liquidität des Auftragnehmers dar. Diesen Nachteil können Unternehmen aufheben, indem sie den Sicherheitseinbehalt ablösen.

Gewährleistungsbürgschaft statt Sicherheitseinbehalt

Um einen Sicherheitseinbehalt abzulösen oder schon im Voraus zu vermeiden, können Unternehmen eine Gewährleistungsbürgschaft abschließen. Die Gewährleistungsbürgschaft legt fest, dass ein Bürge für die Kosten der Sachmängelbeseitigung aufkommt, sollte der Auftragnehmer (Bürgschaftsnehmer) innerhalb der Gewährleistungsfrist insolvent werden. Durch die Übergabe der Gewährleistungsbürgschaft an den Auftraggeber erhält dieser eine Sicherheit und kann daher auf den Sicherheitseinbehalt verzichten bzw. diesen an den Auftragnehmer auszahlen. Für das ausführende Unternehmen bedeutet die Gewährleistungsbürgschaft somit eine Steigerung der Liquidität, da der Werklohn ohne Abzüge für neue Projekte zur Verfügung steht.

Als Bürge für eine Gewährleistungsbürgschaft kommen sowohl Kreditinstitute als auch Versicherungsgesellschaften in Frage. Wobei letztere in der Regel deutlich vorteilhaftere Konditionen bieten. Versicherer benötigen geringere Sicherheiten als Banken oder können ganz auf diese verzichten, wodurch die Bürgschaftsversicherung einen deutlicheren Liquiditätsvorteil bereithält als die Bankbürgschaft. Zudem belastet die Bürgschaft durch eine Bank den Kreditrahmen sowie das Rating des Bürgschaftsnehmers, diese Nachteile bestehen bei einer Bürgschaftsversicherung nicht.

 

Die Experten für Ihre Bürgschaft

Sie möchten einen Sicherheitseinbehalt ablösen? Gerne sind wir Ihnen bei der Auswahl der geeigneten Bürgschaftsversicherung behilflich. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Bürgschaftsvermittlung und wissen, worauf zu achten ist, um bestmögliche Konditionen erzielen zu können. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular!

Tel: 05492 986 03

 

Vertragserfüllungsbürgschaft Gewährleistungsbürgschaft
R und V Gewährleistungsbürgschaft
Bürgschaft für Gewährleistung