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Vertragserfüllungsbürgschaft Gewährleistungsbürgschaft

Die Vertragserfüllungsbürgschaft Gewährleistungsbürgschaft ist insbesondere im Baugewerbe sowie im Maschinen- und Anlagenbau üblich. Bürgschaften werden von Auftraggebern verlangt, da diese sich vor dem Risiko schützen möchten, dass der Auftragnehmer vor Vollendung des Werkes insolvent wird und somit den Auftrag nicht zu Ende führen oder anderen Vertragspflichten, wie der Sachmängelhaftung, nicht nachkommen kann. In einem solchen Fall steht der Bürge für die anfallenden Kosten ein.

Bürgschaftsversicherung mit Vorteilen

Die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert sämtliche aus dem Werkvertrag hervorgehenden Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber ab. Hierzu gehören neben dem Anspruch auf Gewährleistung auch die Ansprüche auf Ausführung, Erstattungen bei Überzahlung oder Schadenersatz. Die Vertragserfüllungsbürgschaft Gewährleistungsbürgschaft kann der Auftragnehmer als Bankbürgschaft oder als Bürgschaftsversicherung abschließen, wobei die Versicherung die vorteilhafte Variante darstellt. Im Gegensatz zu Banken benötigen Versicherungen lediglich geringe Sicherheiten für Bürgschaften und können häufig auch ganz auf diese verzichten. Zudem schränkt eine Bürgschaftsversicherung im Gegensatz zu einer Bürgschaft von einer Bank den Kreditrahmen und das Rating des Bürgschaftsnehmers nicht ein. Die Prämien für die Bürgschaftsversicherung sind leicht zu kalkulieren und überschaubar. Ihre Höhe wird bestimmt durch die Bonität des Bürgschaftsnehmers, die Höhe des Gesamtrahmens der Bürgschaft sowie durch die Höhe der benötigten Einzelbürgschaften.

 

Ein Vergleich von Bürgschaftsexperten

Wir sind spezialisierte Versicherungsmakler und verfügen über 20 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet der Bürgschaftsvermittlung. Gerne erstellen wir Ihnen einen professionellen Tarifvergleich für die Bürgschaftsversicherung und ermitteln Ihnen ein passendes Angebot. Treten Sie über unser Kontaktformular oder telefonisch mit uns in Verbindung.

 

 

Gewährleistungsbürgschaft Definition
Bürgschaft für Gewährleistung
R und V Gewährleistungsbürgschaft